Informationen für Hinweisgeber

1. Wer ist ein Hinweisgeber?

Ein Hinweisgeber ist eine natürliche Person, die einen Rechtsverstoß im arbeitsbezogenen Kontext meldet – unabhängig von ihrer Position, der Art des Arbeitsverhältnisses oder der Form der Zusammenarbeit.

Der arbeitsbezogene Kontext umfasst die Gesamtheit der Umstände im Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeit, in deren Rahmen Informationen über einen Rechtsverstoß erlangt wurden.

Zur Meldung von Rechtsverstößen im arbeitsbezogenen Kontext berechtigt sind:

• Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer,

• Personen, die auf einer anderen Grundlage als einem Arbeitsverhältnis tätig sind, einschließlich auf Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags,

• Gesellschafter, Prokuristen,

• Auszubildende, Praktikanten,

• Bewerber,

• Personen, die unter der Aufsicht und Leitung eines Auftragnehmers, Subunternehmers oder Lieferanten tätig sind.

2. Was ist ein Rechtsverstoß?

Gegenstand einer Meldung können Informationen über Rechtsverstöße im arbeitsbezogenen Kontext sein, die in einer rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung bestehen oder darauf abzielen, das Gesetz zu umgehen.

Die Information über einen Rechtsverstoß kann sich auf den begründeten Verdacht eines bereits begangenen oder voraussichtlich begangenen Rechtsverstoßes oder auf den Versuch beziehen, einen solchen Rechtsverstoß zu verschleiern.

3. Welche Arten von Meldungen gibt es?

Die Vorschriften sehen drei Arten von Meldungen vor:

• interne Meldung – Weitergabe von Informationen über einen Rechtsverstoß an den Arbeitgeber,

• externe Meldung – Weitergabe von Informationen über einen Rechtsverstoß an eine Behörde oder eine zentrale Stelle,

• öffentliche Offenlegung.

4. Wie kann ein Hinweisgeber eine interne Meldung machen?

Interne Meldungen können wie folgt erfolgen:

• per Post an die Korrespondenzadresse:

FINOW POLSKA Sp. z o.o.

ul. Eugeniusza Kwiatkowskiego 14,

27-400 Ostrowiec Św.

mit dem Vermerk

„VERTRAULICH – MELDUNG VON RECHTSVERSTÖSSEN –

direkt an das Team, das Meldungen entgegennimmt und bearbeitet”

• elektronisch an die E-Mail-Adresse: sygnalista@finow.pl

• persönlich bei einem direkten Treffen mit den zuständigen Mitgliedern des Teams, das Meldungen über Rechtsverstöße entgegennimmt und bearbeitet.

Die Meldung erfolgt über ein Formular. Ein Muster des Formulars befindet sich am Ende dieser Registerkarte (Anhang Nr. 1).

Die Funktionsweise des internen Meldesystems bei FINOW POLSKA Sp. z o.o. basiert auf dem „Verfahren für interne Meldungen zur Festlegung der Regeln für die Meldung von Rechtsverstößen, die Einleitung von Folgemaßnahmen sowie den Schutz von Hinweisgebern (Personen, die Rechtsverstöße melden)”. Dieses Verfahren:

• ermöglicht die vertrauliche Einreichung von Meldungen,

• gewährleistet eine unparteiische und zeitnahe Bearbeitung der Meldung sowie die Durchführung von Folgemaßnahmen unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt,

• gewährleistet den Schutz der Hinweisgeber und der mit ihnen verbundenen Personen vor Vergeltungsmaßnahmen.

Gemäß den Bestimmungen des genannten Verfahrens werden anonyme Meldungen nicht berücksichtigt.

Bevor eine Meldung gemacht wird, ist das „Verfahren für interne Meldungen zur Festlegung der Regeln für die Meldung von Rechtsverstößen, die Einleitung von Folgemaßnahmen sowie den Schutz von Hinweisgebern (Personen, die Rechtsverstöße melden)” zur Kenntnis zu nehmen.

Materialien

Verfahren für interne Meldungen zur Festlegung der Regeln für die Meldung von Rechtsverstößen, die Einleitung von Folgemaßnahmen sowie den Schutz von Hinweisgebern (Personen, die Rechtsverstöße melden)

Formular für die interne Meldung von Rechtsverstößen – Anhang Nr. 1

Datenschutzerklärung für Personen, die Rechtsverstöße melden – Anhang Nr. 6